INKLUSION - Noch 10 Jahre so weiter?
„Stabile Unterrichtsversorgung“?
Wie es jetzt ist, darf es nicht bleiben!
- Die bisherige Mangelverwaltung stoppen, indem man Mängel sichtbar macht und kontinuierlich gegensteuert. Inklusion darf nicht nur Thema für bevorstehende Wahlen sein, sondern braucht Beständigkeit zur ernstgemeinten Verwirklichung.
Inklusion - Jetzt!
Wir unterstützen die Ziele der UN-Behindertenkonvention einer inklusiven Schule. Die Schaffung eines inklusiven Bildungsangebots schließt aus unserer Sicht die Existenz von Förderschulen nicht aus. Das Ziel des Übereinkommens ist die menschenrechtlich begründete, volle und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen.
Wir stellen fest, dass die Schulen, bis auf wenige Ausnahmen, dem Anspruch einer inklusiven Schule nicht gerecht werden können: Die zur Verfügung stehenden Ressourcen und das vorgegebene Konzept, das jede allgemeine Schule verpflichtet, alle Schülerinnen und Schüler inklusiv zu unterrichten, passen nicht zusammen!
Nächstes Ziel muss aus unserer Sicht eine Auswertung/eine Analyse des Ressourcenbedarfs und des Ressourcenbestands sowie der regionalen Besonderheiten sein, wie schon im aktuellen Koalitionsvertrag (2017) vorgesehen und im interfraktionellen Antrag von SPD, CDU, FDP und Grünen zur Weiterentwicklung der inklusiven Schule (2021) erneut hervorgehoben.
Des Weiteren ist eine Anpassung der statistischen Darstellung der Unterrichtsversorgung (UV) erforderlich. Hierbei sollte eine Trennung der inklusiven Zusatzbedarfe von der allgemeinen UV vorgenommen werden. So könnte man den Versorgungsmangel bei der Sicherung der Teilhabe der inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler sichtbar machen. Denn inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler lernzielgleicher Förderschwerpunkte bekommen grundsätzlich nur Zusatzbedarfe zugewiesen - sie sind von der fachlichen Versorgung (durch Sonderpädagogen) ausgenommen. Die UV setzt sich aus Grundbedarf und Zusatzbedarfen zusammen. Eine Unterrichtsversorgung von 99% muss also nicht nur die Pflichtstundentafel sicherstellen, sondern auch die zur Teilhabe erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen inklusiv beschulter Schülerinnen und Schüler. Deswegen sollte man dieses auch statistisch getrennt darstellen, um den Mangel sichtbar zu machen.
Der Klassenbildungserlass, der die Heranziehung der Zusatzbedarfe zur Erfüllung der Pflichtstundentafel ermöglicht, bliebe erhalten. Nur dann wäre endlich deutlich, wo gegengesteuert werden muss. Wir sind es leid, dass die Unterrichtsversorgung zu Lasten inklusiv beschulter Schülerinnen und Schüler schöngeredet und schöngerechnet wird!
Auf Grundlage der geforderten Analyse muss die inklusive Schule evaluiert werden. Die inklusive Schule kann nur erfolgreich sein, wenn die Entwicklungsschritte dafür den tatsächlich zur Verfügung stehenden Mitteln/Möglichkeiten angepasst sind. Die Voraussetzungen inklusiver Schulen müssen definiert werden – dringend erforderlich sind klare und einheitliche konzeptionelle, räumliche und personelle Standards.
Euer
Bildungsblock - weil Bildung eine Lobby braucht!