Entschließungsantrag des Ausschusses Schulen in freier Trägerschaft des
Landeselternrates Niedersachen vom 08.07.2022


Schulen in freier Trägerschaft müssen unter Berücksichtigung ihrer Eigenart gegenüber den öffentlichen Schulen vollumfänglich gleichgestellt werden.


Sowohl das Grundgesetz als auch die niedersächsische Verfassung gewährleisten das Recht, Schulen in freier Trägerschaft zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Sie ergänzen im Rahmen dieser Normen das öffentliche Schulwesen und sind den öffentlichen Schulen gleichwertig; an ihnen können die gleichen Abschlüsse erworben werden, wie an öffentlichen Schulen.

Der Ausschuss der Schulen in freier Trägerschaft des Landeselternrates Niedersachsen begrüßt die Absichtserklärungen

sowie

Allerdings stellt der Ausschuss fest, dass es bereits in der Vergangenheit zu diversen Versprechungen und Ankündigungen gekommen ist, die bislang – auch aus dem letzten Koalitionsvertrag – immer noch keine Umsetzung erfahren haben. Daher fordert der Ausschuss Schulen in freier Trägerschaft eindringlich deren Anpassung, Realisierung und verbindliche Regelung.

Weitere Forderungen sind aus unserer Sicht unerlässlich:

  1. Die Gleichbehandlung gegenüber öffentlichen Schulen bei sämtlichen Förderprogrammen.

  2. Eine großzügigere Personalpolitik des Landes, die Landesbeamten einen leichteren Wechsel zu freien Schulen ermöglicht. Diese Forderung ist umso dringender, da sich freie Träger kaum noch eigene Verbeamtungen leisten können.

  3. Die Erstellung einer transparenten Vollkostenrechnung für alle Schülerinnen und Schüler. Ohne sie ist kein Kostenvergleich zwischen freien und öffentlichen Schulen und damit keine faire Finanzhilfe möglich.

  4. Eine wohlwollende und vertrauensvolle Unterstützung freier Schulen durch die Schulbehörden.

Der Landeselternrat stellt fest:

Obwohl Schulen in freier Trägerschaft allen Schülerinnen und Schülern das Erreichen gleich-
wertiger Abschlüsse ermöglichen, sind sie im Vergleich zu den öffentlichen Schulen in vielen  
Bereichen benachteiligt:

Nicht nur kleine Schulträger werden durch die vorbenannten Missstände an ihre Grenzen des Belastbaren stoßen und müssen ggf. ihr Angebot einstellen oder die Kosten als Schulgeld von den Erziehungsberechtigten einfordern. Allerdings sollte dieses Schulgeld die Qualität und Vielfalt des Angebots im Rahmen des jeweiligen Schulkonzeptes anheben. Damit sind freie Schulen auch finanziell und personell wettbewerbsfähig gegenüber den vom Land pro Schülerkopf höher ausgestatteten öffentlichen Schulen.

Allein 10% der niedersächsischen Schülerschaft besuchen freie Schulen – ohne dieses zusätzliche Angebot in allen Schulformen würde eine große Lücke in der Schullandschaft klaffen. So ist klar erkennbar, dass die freien Schulen erheblich dazu beitragen, ein stabiles Schulangebot zu schaffen.

Freie Schulen sind vielfältig, innovativ und haben durch kürzere Wege in der Schulorganisation, Schulverwaltung und Schulaufsicht schnellere Reaktionsmöglichkeiten. Das hat ihnen beispielsweise in der Pandemiezeit einen deutlichen Vorteil gegenüber den öffentlichen Schulen verschafft, notwendige Veränderungen zu etablieren.

Die von einigen Fraktionen angedachte Schulaufsicht bei den RLSB und die damit verbundenen Befugnisse, sollten nicht als Gegenleistung von finanziellen Gleichstellungen abhängen. Solche Einflussmöglichkeiten dürfen dann nicht Personalentscheidungen oder sogar Schulkonzepte etc. beeinflussen. Vielleicht sollte eher die Schulaufsicht der öffentlichen Schulen überdacht werden, damit auch diese Schulen handlungsfähiger und krisensicherer agieren können.

Bei der Übernahme der Landesregierung haben SPD und CDU ausgeführt, dass freie Schulen sich, ebenso wie öffentliche Schulen, den Herausforderungen von Inklusion und Integration zu stellen haben. Deswegen wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, die Finanzhilfen für bestehende und neu gegründete Schulen in freier Trägerschaft zu überprüfen und angemessen weiterzuentwickeln sowie diese, als wertvolle Ergänzung zu den öffentlichen Schulen, fair zu behandeln.

Der Landeselternrat stellt fest, dass die Vereinbarungen bisher nicht umgesetzt wurden und dass es sich sowohl beim Letter of Intent als auch beim Entschließungsantrag von SPD und CDU nur um reine Absichtserklärungen handelt, die keine rechtsverbindlichen Regelungen darstellen.

Der Landeselternrat fordert, die beschriebenen Ungleichbehandlungen umgehend abzustellen.

pdfEntschließungsantrag_LER_Schulen_in_freier_Trägerschaft_08.07.2022.pdf

pdf2022-07-21_Pressemitteilung_EA_SifT_Logo_Ausschuss.pdf

 

Drucken